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Worauf Sie beim Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung achten sollten

Am besten ist es, Sie sind bei Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung nicht älter als 55 Jahre und gesund. Unter diesen Voraussetzungen sind die Beiträge noch bezahlbar. Sobald gesundheitliche Probleme bestehen, erheben die Versicherungsunternehmen häufig entweder Risikozuschläge oder lehnen einen Vertragsabschluss von vorneherein ab.

Bei der Pflegetagegeldversicherung der meisten Versicherungsunternehmen besteht eine Wartezeit von drei Jahren. Das heißt, die Leistungen werden frühestens drei Jahre nach Vertragsabschluss gezahlt, außer man wird durch einen Unfall zum Pflegefall. Es gibt jedoch auch Tarife, die keine Wartezeiten beinhalten.

Viel bürokratischen Aufwand erspart man sich, wenn das Pflegetagegeld ausbezahlt wird, ohne dass man die Kosten nachweisen muss.

Wenn ein Pflegebedürftiger durch Angehörige etc. betreut wird und nicht durch Fachkräfte, darf das nicht bewirken, dass nur ein reduzierter Pflegegeldtagessatz ausbezahlt wird.

Etliche Versicherungsunternehmen lassen sich den Grad der Pflegebedürftigkeit noch einmal bestätigen, obwohl die Pflegestufe bereits durch die gesetzliche Pflegeversicherung festgestellt wurde. Neben zusätzlichem bürokratischen Aufwand kann dies auch weitere Kosten für Atteste bedeuten. Einige Unternehmen werben aber damit, dass ihnen die Feststellung durch die gesetzliche Pflegeversicherung ausreicht.

Schließlich ist es von Vorteil, wenn Sie eine Anpassung der Leistungen zum Ausgleich von Kostensteigerungen vereinbaren (Dynamik) - und zwar ohne Altersbeschränkung oder erneute Gesundheitsprüfung.

 
  © 3Dreams Medienagentur  

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