Worauf Sie beim Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung
achten sollten
Am besten ist es, Sie sind bei Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung
nicht älter als 55 Jahre und gesund. Unter diesen Voraussetzungen
sind die Beiträge noch bezahlbar. Sobald gesundheitliche
Probleme bestehen, erheben die Versicherungsunternehmen häufig
entweder Risikozuschläge oder lehnen einen Vertragsabschluss
von vorneherein ab.
Bei der Pflegetagegeldversicherung der meisten Versicherungsunternehmen
besteht eine Wartezeit von drei Jahren. Das heißt, die
Leistungen werden frühestens drei Jahre nach Vertragsabschluss
gezahlt, außer man wird durch einen Unfall zum Pflegefall.
Es gibt jedoch auch Tarife, die keine Wartezeiten beinhalten.
Viel bürokratischen Aufwand erspart man sich, wenn das
Pflegetagegeld ausbezahlt wird, ohne dass man die Kosten
nachweisen muss.
Wenn ein Pflegebedürftiger durch Angehörige etc.
betreut wird und nicht durch Fachkräfte, darf das nicht
bewirken, dass nur ein reduzierter Pflegegeldtagessatz ausbezahlt
wird.
Etliche Versicherungsunternehmen lassen sich den Grad der
Pflegebedürftigkeit noch einmal bestätigen, obwohl
die Pflegestufe bereits durch die gesetzliche Pflegeversicherung
festgestellt wurde. Neben zusätzlichem bürokratischen
Aufwand kann dies auch weitere Kosten für Atteste bedeuten.
Einige Unternehmen werben aber damit, dass ihnen die Feststellung
durch die gesetzliche Pflegeversicherung ausreicht.
Schließlich ist es von Vorteil, wenn Sie eine Anpassung
der Leistungen zum Ausgleich von Kostensteigerungen vereinbaren
(Dynamik) - und zwar ohne Altersbeschränkung oder erneute
Gesundheitsprüfung.
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