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Pflegegeld und Pflegesachleistungen
 
 
 
Links zu den Themen Pflegetagegeldversicherung und Pflegeversicherung:
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Pflegeversicherung - Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Die Pflegeversicherung wurde 1995 in Deutschland eingeführt. Seit dem ist die Pflege der Senioren sowohl in Pflegeheimen als auch in der häuslichen Umgebung durch geeignetes Pflegepersonal eines ambulanten Pflegedienstes oder durch prädestinierte Angehörige finanziell abgesichert.

Die gesetzliche Pflegeversicherung unterscheidet zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung, die entsprechend einer durch einen Mediziner beurteilte Pflegebedürftigkeit in Stufen eingeteilt ist. Pflegegeld wird an Angehörige gezahlt, die die Pflege im häuslichen Umfeld durchführen. Pflegesachleistungen werden erbracht entweder für stationäre Pflege in einem Pflegeheim oder für Pflege durch Personal ambulanter Pflegedienstleister. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt meist etwa 50 % der tatsächlich entstehenden Pflegekosten.

Da zu erwarten ist, dass die Kosten für eine gute Pflege weiter ansteigen, ist der zusätzliche Abschluss einer privaten Pflegeversicherung unbedingt zu empfehlen, um im Alter eine menschenwürdige Pflege zu erhalten.

Die private Pflegeversicherung bietet verschiedene Modelle an. Sie kann so abgeschlossen werden, dass ein Pflegetagesgeld an einen Angehörigen, der im häuslichen Umfeld die Pflege übernimmt, gezahlt wird. Es ist aber auch möglich, die private Pflegeversicherung so zu gestallten, dass für den Fall einer Pflegesachleistung in Form einer stationären Pflege bzw. einer Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst, die Differenz zwischen den tatsächlich entstehenden stationären Pflegekosten und dem durch die Pflegeversicherung abgesicherten Höchstbetrag ausgeglichen werden kann. Eine weitere Form der privaten Pflegeversicherung ist die Pflegerente. Bei dieser Risikoversicherung wird vereinbart, dass bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit ein bestimmter Betrag monatlich an den Versicherungsnehmer ausgezahlt wird.

Der wesentliche Unterschied zwischen der privaten und der gesetzlichen Pflegeversicherung besteht darin, dass die Zahlung der privaten Pflegeversicherung nicht von der Pflegestufe abhängig gemacht wird. Der vereinbarte Betrag wird unabhängig vom Schweregrad der Pflegebedürftigkeit ausgezahlt.

 
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