| |
|
|
Was Pflegetagegeldversicherungen zum Beispiel zahlen
Den vollen vereinbarten Tagegeldsatz zahlen Pflegetagegeldversicherungen
nur unter bestimmten Voraussetzungen. Diese Voraussetzungen
sind jedoch von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich.
So erhalten Sie von dem einen Versicherer bei häuslicher,
teilstationärer oder Kurzzeitpflege 100 Prozent beispielsweise
nur in außergewöhnlichen Härtefällen,
ansonsten liegt der Tagessatzanteil zwischen 25 Prozent in
Pflegestufe I und 75 Prozent in Pflegestufe III. Die Zahlung
erfolgt in allen Fällen unabhängig davon, ob der
Versicherte durch Pflegefachpersonal oder Verwandte,
Freunde oder Nachbarn betreut wird. Bei vollstationärer
Pflege wird der volle Tagesgeldsatz dann gezahlt, wenn alle
anderen Pflegearten nicht in Betracht kommen. Begibt sich
jemand dennoch in vollstationäre Pflege, so werden wiederum
zwischen 25 und 75 Prozent des vereinbarten Pflegetagegeldes
ausbezahlt.
Beim nächsten Versicherer erhalten Sie möglicherweise
50 Prozent des Tagesgeldes in Pflegestufe I, in den Pflegestufen
II und III 100 Prozent, egal ob Sie zu Hause oder im Heim
untergebracht sind. Dafür besteht bei diesem Tarif aber
eine Wartezeit von 3 Jahren nach Vertragsabschluss, bis Sie
eine Leistung erhalten, auch wenn Sie vorher pflegebedürftig
werden sollten. Oder Sie müssen, selbst wenn Sie schon
3 Jahre versichert sind, noch eine Karenzzeit von 3 Monaten
abwarten, bevor Pflegetagegeld gezahlt wird.
Das heißt, es bedarf eines genauen Vergleichs der Bedingungen
der verschiedenen Anbieter, bevor Sie eine Pflegetagegeldversicherung
abschließen. Weiter unten erhalten Sie einige Hinweise,
an welchen Idealbedingungen Sie sich orientieren können.
Davon abgesehen ist es sinnvoll, wenn die Pflegetagegeldversicherung
Sonderzahlungen beinhaltet, die geleistet werden, wenn der
Versicherte pflegebedürftig wird. Sie gelten zum Beispiel
für den Umbau der Wohnung oder den Umzug in eine barrierefreie
Wohnung.
|
|